§ 11 Genehmigung

Hundetrainer müssen seit 01.08.2014 eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs als Hundetrainer besitzen, um ihre Sachkunde zum Führen einer Hundeschule nachzuweisen.

Ich besitze die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Ausbilden von Hunden für Dritte oder das Anleiten der Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz. Erteilt wurde die Genehmigung durch das Veterinäramt Stadt Stuttgart, Hauptstätter Str. 58, 70178 Stuttgart.

Zusammen mit dem Veterinäramt Reutlingen prüfe ich angehende Hundetrainer auf Erteilung einer Erlaubnis nach
§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz.